Erstellung und Prüfung von Feuerwehrplänen
Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten, sie müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen zu prüfen. Wir erstellen und prüfen Ihre Feuerwehrpläne (DIN 14095) und Feuerwehrlaufkarten (DIN 14096).
Unser Service:
Wir bieten Ihnen einen Rundum-Paket für Ihre Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten:
Begehung des Gebäudes
Vorbereitung der Unterlagen
Erstellung der Feuerwehrpläne/-Laufkarten
Abstimmung mit den zuständigen Behörden
Bereitstellung der Feuerwehrpläne gemäß individueller Anforderungen von Kommunen, Landkreisen und Feuerwehren
Beratung zu gesetzlichen Anforderungen
Qualitativ hochwertige Sonderdrucke auf Spezialpapier, reiß- und wasserfest, langlebig und robust
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung gemäß DIN 14095
Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
Für Gebäude mit einer Brandmeldeanlage sind Feuerwehrlaufkarten erforderlich. Bei Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675 handelt es sich um objektspezifische Karten, die Einsatzkräften der Feuerwehr nach der Alarmierung die Orientierung erleichtern soll. Feuerwehrlaufkarten müssen nicht nur aktuell gehalten werden, sondern auch den Bestimmungen des Bundeslandes entsprechen.
Feuerwehrlaufkarten müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Deshalb ist es erforderlich das alle Änderungen im Bereich der Brandmeldeanlage als auch bauliche Änderungen, z.B. bei den Wegen durch das Gebäude, unverzüglich in die Laufkarten eingetragen werden. Verantwortlich hierfür ist, wie schon bei den Feuerwehrplänen beschrieben, der Betreiber des Gebäudes.
Häufig gestellte flagen (FAQ)
Die Erfordernis von Feuerwehrplänen ergibt sich unter Anderem aus Sonderbauverordnungen wie z. B. die Industriebaurichtlinien der Länder. Zudem werden durch örtliche Brandschutzdienststellen bei Vorhandensein einer Brandmeldeanlage regelmäßig die Erstellung, Überprüfung und Vorhaltung von Feuerwehrplänen gefordert.
Die Kosten richten sich nach der Gebäudegröße und Komplexität der Anlagen und Grundstücke, der Qualität der zur Verfügung gestellten Grundrisse und Informationen. Hierzu erhalten Sie von uns ein kostenfreies Erstgespräch und anschließend ein Angebot mit dem ganzen Leistungsspektrum von der Erstbegehung bis zum behördlich genehmigten Planbestand.
Nach DIN 14095 müssen Feuerwehrpläne mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person geprüft und ggf. aktualisiert werden. Die Änderungen müssen mit der Feuerwehr abgestimmt und an diese nach Bearbeitung weitergeleitet werden. Verantwortlich für die Durchführung der Prüfungen ist der Betreiber des Gebäudes.
Sprechen Sie uns an! Wir überprüfen Ihren Planbestand vor Ort und übernehmen für Sie notwendige Änderungen.