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Schulungen zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer nach DGUV Information 205-023 und § 10 Arbeitsschutzgesetz.

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Schulungen zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

Gesetzlich gefordert

Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung"

  • Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention" (DGUV 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 Punkt 7.1 „Organisatorische Brandschutzmaßnahmen"

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 Punkt 7.3 „Brandschutzhelfer"

Zielgruppe

Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.

Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.

Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

Inhalt der Ausbildung

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

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Theorie

  • Grundzüge des Brandschutzes

  • Betriebliche Brandschutzorganisation

  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

  • Brandklassen A, B, C, D und F

  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln

  • Gefahren durch Brände

  • Verhalten im Brandfall

  • Verhalten im Evakuierungsfall

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Praxis

  • Praktische Unterweisung der Evakuierungshelfer anhand der eigenen Brandschutzordnung, Begehen der Rettungswege

  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen

  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)

  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und Anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen

  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

  • Betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)

Weitere Informationen

Wir kommen zu Ihnen und bringen neben dem Wissen alles erforderliche für das Training mit:

  • Feuerlöschtrainer

  • Wasserlöscher

  • Schulungsmaterial und ggf. Beamer

  • Eine Aufstellfläche von ca. 10x10 m

  • Einen geeigneten Schulungsraum und eine Beamerfläche

  • Einen Strom- und Wasseranschluss

  • Geeignete Kleidung (darf nicht leicht entflammbar sein) für die praktischen Übungen

Interessiert an einer Brandschutzschulung?